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Steuerbescheinigungen der TKS GmbH
Hier finden Auftraggeber und Auftragnehmer die aktuellen steuerlichen Bescheinigungen der TKS GmbH zum Download.
Bitte beachten Sie die auf den Dokumenten angegebene Gültigkeitsdauer.
Für Auftraggeber
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Die Freistellungsbescheinigung bestätigt, dass Auftraggeber bei Zahlungen für Bauleistungen innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums vom Einbehalt der Bauabzugsteuer absehen können.
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG herunterladen
Gültig bis: 31.10.2026
Dateiformat: PDF
Für Auftragnehmer und Nachunternehmer
Bescheinigung nach § 13b UStG
Die Bescheinigung USt 1 TG bestätigt, dass die TKS GmbH nachhaltig Bauleistungen erbringt und bei entsprechenden Bauleistungen die Voraussetzungen für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers vorliegen.
Bescheinigung nach § 13b UStG herunterladen
Gültig bis: 30.06.2028
Dateiformat: PDF
Hinweis
Die Bescheinigungen gelten ausschließlich für die TKS GmbH. Maßgeblich sind der Inhalt und die auf dem jeweiligen Dokument ausgewiesene Gültigkeitsdauer.
Auftraggeber sind gehalten, die Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG über das elektronische Abfrageverfahren des Bundeszentralamts für Steuern zu prüfen.
Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung einer konkreten Leistung wenden Sie sich bitte an Ihre steuerliche Beratung oder an Ihre zuständige Kontaktperson bei der TKS GmbH.
